Im neuen Glücksspielstaatsvertrag vom 01. Juli 2021 gibt es zu Ihrem Schutz zusätzliche Bestimmungen, weshalb wir Ihnen nun unterschiedliche Einzahlungskonten zur Verfügung zu stellen müssen.
Sie haben jetzt jederzeit die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie eine Einzahlung auf Ihr Einzahlungskonto für Lotterien, für Sofortlotterien oder Games vornehmen möchten.
Alle Produkte auf unserer Website unter der Kategorie „Lotterien“ können Sie, wie gewohnt, weiterhin im Warenkorb über „Jetzt kaufen“ bestätigen. Eine Einzahlung auf Ihr Einzahlungskonto für Lotterien ist vor der Spielauftragsabgabe nicht erforderlich.
Bei Sofortlotterien, also Rubbellosen* und Spielen**, ist die Spielteilnahme nur möglich, wenn Ihr Einzahlungskonto für Sofortlotterien ein ausreichendes Guthaben aufweist.
Ebenso verhält es sich bei Games. Eine Spielteilnahme ist nur möglich, wenn Ihr Einzahlungskonto für Games ein ausreichendes Guthaben aufweist.
Dadurch soll ein bewusster Umgang mit Glücksspielen gefördert werden.
Eine Einzahlung auf das von Ihnen gewünschte Einzahlungskonto nehmen Sie ganz einfach nach erfolgreichem Login auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt „Einzahlen“ vor.
* Rubbellose sind ausschließlich in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hessen verfügbar.
** Spiele sind ausschließlich in Hessen verfügbar.